Leistungen
Unser Leistungsangebot
Behandlungspflege nach dem SGB V (Krankenkasse)
Die Behandlungspflege ist eine ärztlich verordnete Leistung des SGB V. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse werden diese Leistungen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Es muss kein Pflegegrad vorhanden sein. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass keine im Haushalt lebende Person die Leistung durchführen kann. Zu der Behandlungspflege gehören z.B. folgende Leistungen:
- Injektionen und Infusionen
- Versorgung mit Kompressionsstrümpfen oder Verbänden
- Moderne Wundversorgung
- Richten und verabreichen von Medikamenten
Blutdruck und Blutzuckerkontrollen
Leistungen nach dem SGB XI (Pflegeversicherung)
Grundpflege
Zu der Grundpflege gehören z.B. Leistungen im Bereich der Körperpflege, Ausscheidung und Mobilität. Die Leistungen können bei einem vorhandenen Pflegegrad nach SGB XI über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Hierzu zählen z.B. folgende Leistungen:
- Ganz- oder Teilkörperpflege
- Versorgung bei Inkontinenz, Unterstützung bei Toilettengängen
- Mobilisation und gewebeschonende Positionswechsel
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
Hauswirtschaft
- Reinigung der Wohnung
- Einkäufe und Besorgungen
- Wäschepflege
- Mahlzeiten zubereiten/vorbereiten
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Arztbegleitungen
- Friseurbesuche
- begleitete Einkäufe
Verhinderungspflege
- stundenweise Verhinderungspflege
- Sicherheitsbesuche
- bei Verhinderung der pflegenden Angehörigen
Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI
- Beratung über Hilfsmittel
- Leistungsmöglichkeiten bei den Pflegegraden
Sollten Sie an unseren Privatleistungen interessiert sein sprechen Sie uns bitte an.
Wir stellen Ihnen die Privatleistungen gerne vor.